Paddelspaß auf der Donau In Sigmaringen beginnt die Kanusaison

Kanufahren auf der Donau.
Kanufahren auf der Donau. (Bild: Naturschutzzentrum Obere Donau)

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Langsam aber sicher wird es Frühling und warm. Was ist da verlockender als eine Kanufahrt auf der Oberen Donau? Doch ganz so einfach ist es nicht – wer im Landkreis Sigmaringen die Donau mit dem eigenen Boot befahren möchte, sollte einige Regeln kennen.

Bei einer Bootsfahrt auf der Donau kann man das beeindruckende Talpanorama aus ungewohnter Perspektive erleben. Doch das Obere Donautal ist nicht nur landschaftlich reizvoll, es ist auch von hoher ökologischer Bedeutung und Lebensraum vieler gefährdeter Pflanzen und Tiere. Zum Schutz und Erhalt dieses einzigartigen Lebensraums besteht eine Regelung zum Bootfahren.

Für Kanuvermieter und für Privatbootfahrer beginnt die Kanusaison in der Regel Anfang Mai und endet am 3. Oktober. Da der 1. Mai in diesem Jahr auf einen Montag fällt, greift eine Sonderregelung. Demnach ist das Kanufahren bereits ab Samstag, 29. April erlaubt.

Die Anzahl der Boote, die pro Tag auf das Wasser darf, ist begrenzt. Wer mit seinem eigenen Boot auf der Donau fahren möchte, braucht daher einen Befahrungsschein, der im Voraus zu beantragen ist. Befahrungsscheine für die Einstiegsstellen Thiergarten und Gutenstein sind über das Haus der Natur in Beuron erhältlich. Für die Einstiegsstelle Hausen im Tal und ab Sigmaringen abwärts können Befahrungsscheine auf der Webseite der Donautaltouristik online gebucht werden.

Grundvoraussetzung für das Befahren der Donau ist ein ausreichender Mindestpegel. Der Pegel Beuron muss hierfür am Fahrtag selbst um 8 Uhr oder am Vorabend des Fahrtages um 18 Uhr mindestens 53 cm betragen. Für den Zeitraum Anfang Mai reicht der Pegel aufgrund der erfolgten und zu erwartenden Niederschläge aus.

Die weitere Entwicklung hängt vor allem von den Niederschlägen ab. Der Pegelstand lässt sich unter 07466/19700 abrufen und auf der Internetseite der Hochwasservorhersagezentrale BW einsehen. Eine obere Pegelgrenze gibt es nicht. Allerdings nehmen, wie bei Fließgewässern üblich, bei erhöhtem Pegel die Sicherheitsrisiken zu.

Bei der Planung der Kanufahrt ist zu beachten, dass nur die festgelegten Ein- und Ausstiegsstellen genutzt werden dürfen. Das Stand Up Paddling (SUP) ist nicht gestattet. Weitere Infos zur Bootsregelung erhalten Sie beim Haus der Natur, Tel. 07466/92800 sowie unter nazoberedonau.de/bootfahren.

(Pressemitteilung: Naturschutzzentrum Obere Donau)