Nachdem eine Petition gegen die neue Gemeinschaftsunterkunft des Landkreises zur Unterbringung von Geflüchteten in Meßkirch ohne Erfolg geblieben ist, kann die Einrichtung nun in Betrieb genommen werden. Voraussichtlich Mitte Februar ziehen dort die ersten Bewohner ein. Die Gemeinschaftsunterkunft auf dem Gelände der ehemaligen Oberschwaben-Kaserne in Hohentengen wird mit Auslaufen des Mietvertrags zu Ende März geschlossen.
Zunächst werden die elf ukrainischen Staatsangehörigen, die derzeit noch in Hohentengen untergebracht sind, die neue Einrichtung in Meßkirch beziehen. Anschließend werden dort auch neu ankommende geflüchtete Familien und Einzelpersonen aus der Ukraine und aus anderen Ländern untergebracht. Insgesamt bietet die Container-Anlage Platz für bis zu 90 Bewohner.
Nach einer intensiven Prüfung mehrerer potenzieller Standorte, Immobilien und Freiflächen hatten sich die Stadt Meßkirch, die untere Aufnahmebehörde des Landratsamts Sigmaringen und das Regierungspräsidium Tübingen als Obere Aufnahmebehörde im Frühjahr 2024 auf den Standort an der Igelswieser Straße in Meßkirch geeinigt. In den folgenden Gesprächen mit Bürgern sowie Vertretern eines angrenzenden Kleingärtnervereins konnten Vorbehalte und Bedenken gegen die Einrichtung abgebaut werden.
Aufgrund der Petition eines Anwohners wurde die Belegung der im September 2024 aufgestellten Container jedoch bis zu einer Empfehlung durch den Petitionsausschuss und einer Entscheidung durch den Landtag ausgesetzt. Diese Entscheidung ist nun gefallen: In seiner Sitzung am 30. Januar 2025 hat der Landtag beschlossen, der Petition gegen die Errichtung und den Betrieb der Gemeinschaftsunterkunft in Meßkirch nicht abzuhelfen.
Damit folgte das Parlament der Empfehlung des Petitionsausschusses. Dieser hatte die Einschätzung des Landratsamts geteilt und auf die Aufgabe des Landkreises verwiesen, Geflüchtete im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen aufzunehmen und entsprechende Kapazitäten zur Unterbringung vorzuhalten. Die Entscheidung über einen geeigneten Standort sei dabei Teil der kommunalen Selbstverwaltung, so der Ausschuss in seiner Empfehlung. Die vorgenommenen bau-, naturschutz- und immissionsschutzrechtlichen Würdigungen seien nicht zu beanstanden. Die rechtlichen Vorgaben zur Unterbringung von geflüchteten Menschen würden ebenfalls gewahrt.
(Pressemitteilung: Landkreis Sigmaringen)