Doppelte Entscheidung Landtags- und OB-Wahl: Ravensburg verschickt Wahlbenachrichtigungen

Landtags- und OB-Wahl: Ravensburg verschickt Wahlbenachrichtigungen
Rund 39.000 Wahlberechtigte in Ravensburg erhalten in diesen Tagen ihre Wahlbenachrichtigung für die Landtags- und Oberbürgermeisterwahl. (Bild: Rawpixel / iStock / Getty Images Plus)
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Am Sonntag, 8. März, findet in Baden-Württemberg die Landtagswahl statt. In Ravensburg wird an diesem Tag zusätzlich eine neue Oberbürgermeisterin oder ein neuer Oberbürgermeister gewählt.

Die Stadtverwaltung Ravensburg gibt die Wahlbenachrichtigungsschreiben für rund 39.000 Wahlberechtigte am Dienstag, 3. Februar, zur Post. Die Zustellung soll innerhalb weniger Tage abgeschlossen sein.

Erstmals dürfen bei der Landtagswahl auch bereits 16-Jährige ihre Stimme abgeben. Bei der Oberbürgermeisterwahl gilt dieses Wahlrecht für Jugendliche schon seit dem Jahr 2014. Zudem sind bei der Oberbürgermeisterwahl auch EU-Bürger wahlberechtigt, die in Ravensburg leben, während bei der Landtagswahl ausschließlich deutsche Staatsangehörige wählen dürfen. Welche Wahlberechtigung im Einzelfall besteht, ist auf der jeweiligen Wahlbenachrichtigung vermerkt.

Wer bis zum 15. Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und überprüfen möchte, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann sich telefonisch unter 0751 82-1400 informieren.

Am Wahltag selbst ist die Stimmabgabe im jeweiligen Wahllokal auch mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass möglich. Ersatzwahlbenachrichtigungen werden daher nicht ausgestellt.

Mit dem Versand der Wahlbenachrichtigungen beginnt zugleich die Ausgabe der Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl. Für die Oberbürgermeisterwahl entscheidet der Gemeindewahlausschuss am Montag, 9. Februar, über die Zulassung der Kandidatinnen und Kandidaten. Nach dem Beschluss werden die Stimmzettel umgehend gedruckt, sodass die Ausgabe der Briefwahlunterlagen für die Oberbürgermeisterwahl ab dem 11. Februar starten kann. Wer Briefwahlunterlagen für beide Wahlen beantragt, muss daher mit einer etwas späteren Zustellung rechnen.

Am einfachsten und effizientesten ist die Beantragung der Briefwahl online über die Wahlbenachrichtigung. Auf der Seite www.ravensburg.de/briefwahl kann unter dem Punkt „1. Briefwahl online beantragen“ mithilfe der Wählernummer und des Wahlbezirks der Antrag gestellt werden. Alternativ kann der aufgedruckte QR-Code mit dem Smartphone gescannt werden.

Selbstverständlich können die Briefwahlunterlagen auch weiterhin persönlich im Rathaus beantragt oder der Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und per Post zurückgeschickt werden.

Ab dem 11. Februar richtet die Stadt ein Briefwahlbüro im Rathaus am Marienplatz 26 im zweiten Obergeschoss ein. Dieses ist barrierefrei per Aufzug erreichbar und montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr sowie montags bis donnerstags von 14 bis 16 Uhr geöffnet. Zusätzlich können Briefwahlunterlagen auch in allen drei Ortschaften persönlich beantragt und direkt mitgenommen werden. An allen Ausgabestellen ist auch eine sofortige Stimmabgabe möglich.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Briefwahlunterlagen für Familienangehörige nur mit schriftlicher Ermächtigung beantragt und entgegengenommen werden dürfen. Eine telefonische Beantragung ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig.

Gehbehinderte Wählerinnen und Wähler können ebenfalls die Briefwahl nutzen, insbesondere wenn das jeweilige Wahllokal nicht barrierefrei zugänglich ist.

Mehr Infos:
Für Fragen zur Landtagswahl und zur Oberbürgermeisterwahl steht das Wahlamt der Stadt Ravensburg per E-Mail unter [email protected] sowie telefonisch unter 0751 82-1390, 0751 82-1365 und 0751 82-1363 zur Verfügung.

(Quelle: Stadt Ravensburg)

Dieser Beitrag wurde unter Mitwirkung eines KI-Systems erstellt und von der Redaktion geprüft.