Anlässlich des Jahreswechsels 2024 auf 2025 weist das Ordnungsamt der Großen Kreisstadt Leutkirch im Allgäu auf den ordnungsgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern hin.
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F1 und F2 nur am 31. Dezember und am 01. Januar eines jeden Jahres erlaubt ist und nur von Personen abgebrannt werden darf, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, sowie Fachwerkhäusern ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen verboten.
(Pressemitteilung: Stadt Leutkirch)