Im Großteil der Lindauer Altstadt ist Pyrotechnik wegen der historischen Bausubstanz und der engen Bebauung verboten. In diesem Jahr werden an Silvester voraussichtlich noch Holzbuden von der Hafenweihnacht am Seehafen stehen. Dort ist die Brandgefahr besonders hoch. Die Stadt Lindau bittet, dort besonders vorsichtig zu sein oder sich eine andere Fläche zu suchen.
Die Stadt Lindau weist darauf hin, dass pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 nur an Silvester, 31. Dezember, und an Neujahr, 1. Januar, abgebrannt werden dürfen. Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 auch an diesen beiden Tagen nicht abbrennen.
Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen ist verboten. Ebenso dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 in unmittelbarer Nähe von Gebäuden oder Anlagen, die besonders brandempfindlich sind, wie zum Beispiel Fachwerkhäuser oder Tankstellen, auch am 31. Dezember und 1. Januar, nicht abgebrannt werden. Wer diese Verbote missachtet, muss mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro rechnen.
Grundsätzlich gilt ein Mindestabstand von acht Metern
Gemäß den Vorgaben des Sprengstoffgesetzes ist bei bestimmungsgemäßem Gebrauch von Feuerwerkskörpern generell ein Schutzabstand von mindestens acht Metern einzuhalten, um Personen und schützenswerte Gegenstände oder Einrichtungen nicht zu gefährden.
Im Umfeld von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Seniorenheime dient das gesetzliche Verbot des Abbrennens von Feuerwerk unter anderem auch dem Lärmschutz. Aus Rücksicht auf das Ruhebedürfnis von Patientinnen oder Patienten sowie älteren Menschen oder zwecks ungestörter Religionsausübung in Kirchen oder anderen religiösen Gebäuden ist auf den unmittelbar angrenzenden Privatgrundstücken bzw. öffentlichen Plätzen Silvesterfeuerwerk verboten.
Für die unmittelbare Nähe bei besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen ist als Maßstab die Reichweite der Feuerwerkskörper aus dem einschlägigen pyrotechnischen Sortiment anzusehen. Um Brände zu vermeiden, müssen in jedem Fall die direkt angrenzenden Nachbargrundstücke von Silvesterfeuerwerk frei bleiben. Denn selbst bei bestimmungsgemäßem Gebrauch kann es vorkommen, dass ein Feuerwerkskörper nicht wie vorgesehen funktioniert oder in eine falsche Richtung führt und sich beispielsweise in Holzkonstruktionen oder Dachvorsprüngen verfangen könnte.
Das gilt für die Lindauer Altstadt
Für die Lindauer Altstadt mit ihrer historischen Bausubstanz und der engen Bebauung gilt in den meisten Bereichen ein Verbot, Feuerwerksraketen und Böller abzubrennen. Die rot gekennzeichneten Bereiche in der Grafik zeigen, wo kein Feuerwerk auf der Insel zulässig ist.
(Quelle: Stadt Lindau)