Schutz für gesunde Bäume Nach Unwetter in Singen: Wann Bäume fallen dürfen

Nach Unwetter in Singen: Wann Bäume fallen dürfen
Nach den schweren Sturmschäden in Singen steigt die Zahl der Anfragen zu vorsorglichen Baumfällungen – doch gesunde Bäume dürfen nicht ohne begründeten Anlass gefällt werden. (Symbolbild: purple_queue/ iStock / Getty Images Plus)
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Nach den schweren Sturmschäden in Singen steigt die Zahl der Anfragen zu vorsorglichen Baumfällungen. Die Stadt erklärt, unter welchen Voraussetzungen Bäume gefällt werden dürfen.

Die Zerstörungen in Bohlingen, Überlingen am Ried und der Südstadt haben bei vielen Bürgern Sorgen um die Standsicherheit von Bäumen auf dem eigenen oder benachbarten Grundstück ausgelöst. Die Stadtverwaltung verzeichnet derzeit eine spürbare Zunahme an Anfragen zur vorsorglichen Fällung gesunder und unbeschädigter Bäume.

Die Stadtverwaltung hat Verständnis für die Verunsicherung. Baumfällungen sind jedoch nur in begründeten Fällen rechtlich zulässig, etwa bei einer nachgewiesenen Erkrankung oder fehlender Standsicherheit. Die erforderliche Fällgenehmigung erteilt die Stadtverwaltung.

Wann eine Baumfällung erlaubt ist

Bei der Entscheidung über eine Fällgenehmigung unterscheidet die Stadtverwaltung zwischen einer akuten und einer abstrakten Gefahr.

Eine akute Gefahr liegt vor, wenn ein Baum nachweislich nicht mehr standsicher ist. Hinweise darauf können morsche Äste, massive Wurzelschäden oder eine offensichtliche Instabilität sein.

Die Abteilung Umweltschutz, Mobilitätswende und Naturschutz prüft auf Antrag jeden Einzelfall. Liegt eine Gefährdung vor, wird eine Befreiung von der städtischen Baumschutzsatzung erteilt. Der betroffene Baum kann dann umgehend gefällt oder fachgerecht zurückgeschnitten werden.

Gesunde Bäume dürfen nicht vorsorglich gefällt werden

Anders verhält es sich bei einer abstrakten Gefahr. Auch bei gesunden und vitalen Bäumen besteht grundsätzlich das Risiko, dass extreme Stürme zu Astbruch oder Entwurzelungen führen.

Dieses verbleibende Risiko zählt rechtlich jedoch zum allgemeinen Lebensrisiko. Ähnlich wie die Gefahren im Straßenverkehr oder andere Alltagsrisiken lässt es sich nicht vollständig ausschließen.

Nach Auffassung der Stadtverwaltung überwiegen die positiven Eigenschaften gesunder Bäume das allgemeine Risiko bei Weitem. Sie tragen zur natürlichen Kühlung bei, bieten Schutz bei Starkregen und dienen zahlreichen Tieren als Lebensraum.

Die Stadt Singen ruft die Bevölkerung deshalb dazu auf, besonnen auf die Sturmschäden zu reagieren, den Baumbestand gemeinsam zu schützen und auf vorsorgliche, übereilte Fällungen zu verzichten.

Antrag auf Fällgenehmigung online stellen

Wer eine Befreiung von der städtischen Baumschutzsatzung beantragen möchte, kann dies online unter singen.de/baumschutz  tun.

Für persönliche Fragen zur Baumschutzsatzung und zum Antragsverfahren steht Claudia Kistler von der Abteilung Umweltschutz, Mobilitätswende und Naturschutz zur Verfügung. Sie ist telefonisch unter 07731 / 85-196 oder per E-Mail an [email protected] erreichbar.

(Quelle: Stadt Singen)