Einwegverpackungen ade So funktioniert die Verpackungssteuer in Konstanz

So funktioniert die Verpackungssteuer in Konstanz
Der Gemeinderat hat im September 2023 die Einführung einer Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen für Speisen und Getränke zum Direktverzehr beschlossen. (Bild: picture alliance / Eibner-Pressefoto | Dennis Duddek/ Eibner Pressefoto)

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Ab dem 01. Januar 2025 tritt in Konstanz die Verpackungssteuer in Kraft. Ziel der neuen Regelung ist es, Müll zu reduzieren, die Umwelt zu schützen und ein sauberes Stadtbild zu fördern. Hier erfahren Sie, was die Steuer bedeutet, wen sie betrifft und wie Betriebe sowie Konsumenten profitieren können.

Was ist die Verpackungssteuer und wen betrifft sie?

Die Verpackungssteuer wird auf alle Einwegverpackungen erhoben, die in Konstanzer Handels- und Gastronomiebetrieben für Speisen und Getränke zum Direktverzehr verwendet werden. Dazu gehören beispielsweise:

  • Bäckereien und Cafés
  • Eisdielen und Kioske
  • Strandbäder
  • Restaurants, Supermärkte und Fast-Food-Ketten

Steuerhöhe:

  • 50 Cent netto pro Verpackungs- oder Einweggeschirrteil
  • 20 Cent netto pro Besteck(-set)

Warum führt Konstanz die Verpackungssteuer ein?

Jährlich fallen in Konstanz rund 500 Tonnen Müll in öffentlichen Mülleimern, auf Straßen und am Seeufer an. Ein Großteil davon besteht aus Einwegverpackungen. Die Entsorgungskosten trägt die Stadt – und damit alle Bürger.

Der Gemeinderat hat im September 2023 entschieden, die Steuer dort zu erheben, wo die Verpackungen ausgegeben werden. So werden Betriebe und Konsumenten, die Einwegverpackungen nutzen, stärker an den Entsorgungskosten beteiligt.

Mehrweg als umweltfreundliche Alternative

Vorteile von Mehrweg:

  • Schonung von Umwelt und Ressourcen
  • Reduktion von Müll im öffentlichen Raum
  • Vermeidung der Verpackungssteuer

Ob für Pizza, Eis oder Sushi: Es gibt bereits zahlreiche Mehrwegangebote, darunter Pfandsysteme und wiederverwendbare Produkte. Auch eigene Behältnisse können genutzt werden. Damit sparen Konsumenten nicht nur Geld, sondern leisten auch einen Beitrag zum Klimaschutz.

Mehrwegpflicht: Was Betriebe beachten müssen

Bereits seit Januar 2023 gilt in Deutschland die Mehrwegangebotspflicht. Sie besagt:

  • Betriebe mit mehr als 5 Mitarbeitenden und einer Fläche über 80 m² müssen bei Einwegverpackungen aus Kunststoff auch eine Mehrwegalternative anbieten.
  • Dies gilt auch für Einwegverpackungen aus anderen Materialien, wie z. B. Pappe.

Für kleinere Betriebe: Sie sind verpflichtet, Essen und Getränke auf Wunsch in Mehrwegbehältnissen der Kunden auszugeben.

Unterstützung für Betriebe: Beratung und Infos

Die Stadt Konstanz bietet umfassende Unterstützung für Betriebe an:

  • Fragen zur Verpackungssteuer:
    Helge Kropat, Stadtkämmerei
    Telefon: +49 7531 / 900-2330
    E-Mail: [email protected]
  • Hilfe bei der Umstellung auf Mehrweg:
    Franziska Schramm, Amt für Klimaschutz
    Telefon: +49 7531 / 900-5447
    E-Mail: [email protected]

Weitere Informationen und Antworten auf häufige Fragen finden Sie auf der offiziellen Website der Stadt Konstanz: www.konstanz.de/verpackungssteuer

(Quelle: Stadt Konstanz)