Nach einer erneuten Lockerung der Corona-Vorschriften im Landkreis Bodenseekreis entfallen beim Besuch der Landesgartenschau Überlingen von Montag, 31. Mai, an unter anderem Corona-Tests und das Buchen von Zeitfenstern. Botanische Gärten, und als solcher gilt die Landesgartenschau, können ohne Auflagen öffnen.
„Das ist für uns natürlich eine enorme Erleichterung, vor allem für unsere Gäste, im Besonderen für die Dauerkartenbesitzer, die nun viel spontaner auf die Landesgartenschau können“, so Edith Heppeler, Geschäftsführerin der Landesgartenschau Überlingen 2020 GmbH.
Einschränkungen gibt es nach wie vor noch in den Innenbereichen und bei Veranstaltungen.
Vom 31. Mai an gilt:
Landesgartenschau Freiflächen:
• Keine Beschränkungen der Personenanzahl auf den Landesgartenschauflächen
• Die Pflicht, Zeitfenster zu buchen, entfällt
• Für den Besuch der Freiflächen der Landesgartenschau ist kein negativer Covid-19 Test bzw. abgeschlossene Impfung etc. mehr erforderlich
• Keine Maskenpflicht im Freien
Ausstellungen innerhalb von Gebäuden:
• Die Beschränkungen hinsichtlich Maskenpflicht, Abstand und Hygiene bleiben bestehen
• Besucherbeschränkungen müssen weiterhin vorgenommen werden
Veranstaltungen auf der Landesgartenschau:
• Es müssen weiterhin Platzkarten bei ausgewählten Veranstaltungen gebucht werden
• Es gilt weiterhin eine Beschränkung auf 100 Zuschauer an der Sparkasse-Bodensee-Bühne
• Für alle Zuschauer gelten bei Events die Abstands- und Hygieneregeln und Maskenpflicht
• Alle Zuschauer müssen neben der Platzkarte auch einen negativen Covid-19 Test vorweisen können (höchstens 24 Std. alt), vollständig geimpft (+14 Tage) oder genesen sein + 1 Impfung haben
• Zu diesem Zweck hält die LGS an Tagen mit Veranstaltungen, die einer Platzkarte bedürfen (ist im Veranstaltungskalender online einsehbar), weiterhin die Teststation Bahnhof Therme vor
• Die weiterhin obligatorische Dokumentationspflicht kann über die Luca-App oder auch manuell abgewickelt werden
Gastronomie:
Die Gastronomie ist nach wie vor to go möglich. Wer sich im Sitzbereich der Außengastronomie aufhalten möchte, muss getestet, geimpft oder genesen sein.
(Pressemitteilung: Landesgartenschau Überlingen 2020 GmbH)