Am Freitagnachmittag endete eine Bootstour bei der Argenmündung in Langenargen mit einem Einsatz der Wasserschutzpolizei. Die Beamten trauten ihren Augen nicht, was sie zu sehen bekamen.
Ein besorgter Zeuge beobachtete vom Ufer aus zwei Schlauchboote, die mit vielen Kindern besetzt waren. Ihm kam es merkwürdig vor, dass sich die Boote trotz der Erwachsenen an Bord immer weiter vom Ufer entfernten. Er beschloss, die Polizei zu alarmieren.
Kinder waren alles Nichtschwimmer
Bei der Kontrolle durch die Beamten der Wasserschutzpolizei stellten diese fest, dass auf den Booten keine der in der Bodenseeschiffahrtsordnung (BSO) vorgeschriebenen Rettungsmittel mitgeführt wurden. Die Kinder hatten also keine Rettungswesten an, obwohl alle Nichtschwimmer waren. Das erste Schlauchboot und die Kinder wurden mit dem Polizeiboot an Land verbracht.
Das zweite Schlauchboot wurde von den erwachsenen Insassen selbst zurückgerudert. Mit viel Glück wurde niemand verletzt. Die Boote befanden sich laut Polizei rund 800 Meter vom Ufer entfernt.
Schwimmweste ist ein Muss
Aus diesem Anlass weist die Wasserschutzpolizei am Bodensee erneut darauf hin, dass nach der BSO auch für oben genannte, nichtmotorisierte Schlauchboote, ab einem Uferabstand von 300 Metern immer, für jede sich an Bord befindliche Person, ein Rettungsmittel, welches den Vorschriften entspricht, mitgeführt werden muss.
Wenn sich Nichtschwimmer an Bord befinden, empfiehlt es sich für diese zudem, zur eigenen Sicherheit, ständig eine Schwimmweste zu tragen.
(Quelle: Polizeipräsidium Ravensburg)