Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts hat am Montag einen 47-jährigen Angeklagten aus Hagen wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine Verurteilung wegen versuchten Mordes und eine Strafe von fünf Jahren gefordert, während die Verteidigung eine Bewährungsstrafe anstrebte.
Übergriff vor Zahnarztpraxis
Nach Überzeugung des Gerichts lauerte der Angeklagte seiner von ihm getrenntlebenden Ehefrau am Morgen des 4. November 2024 vor einer Zahnarztpraxis in Friedrichshafen auf. Als die Frau sich weigerte, mit ihm zu sprechen, zerrte er sie in einen Hinterhof. Dort würgte er sie mehrfach bis zur Bewusstlosigkeit und drohte, sie zu töten.
Rücktritt vom versuchten Tötungsdelikt
Die Kammer sah dennoch von einer Verurteilung wegen versuchten Mordes ab. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme sei davon auszugehen, dass der Angeklagte den Angriff freiwillig beendete, als er erkannte, dass die Frau nicht sterben werde. Dies wertete das Gericht als strafbefreienden Rücktritt vom versuchten Tötungsdelikt.
Strafverschärfende und strafmildernde Aspekte
Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht mehrere erschwerende Faktoren: Die Frau befand sich in konkreter Lebensgefahr und leidet bis heute psychisch unter der Tat. Zudem missachtete der Angeklagte die Warnfunktion eines früheren Polizeieinsatzes, bei dem ihm ein Wohnungsverweis erteilt worden war.
Strafmildernd wertete das Gericht hingegen, dass der Angeklagte nicht vorbestraft ist. Zusätzlich wurde seine schwierige Lebenssituation nach der Trennung von seiner Familie sowie die zu erwartenden ausländer-, familien- und berufsrechtlichen Konsequenzen berücksichtigt.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Nebenklägerin und der Angeklagte selbst können Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.
(Quelle: Landgericht Ravensburg)