Leinenpflicht im Stadtgebiet Friedrichshafen erinnert Hundehalter an geltende Leinenpflicht

Friedrichshafen erinnert Hundehalter an geltende Leinenpflicht
Hunde müssen in vielen Bereichen Friedrichshafens an der Leine geführt werden – die Stadt erinnert an die geltenden Vorschriften. (Symbolbild: KI-generiert)
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Die Stadt Friedrichshafen erhält zunehmend Beschwerden über freilaufende Hunde. Hundehalter werden deshalb aufgefordert, die geltenden Regeln zur Leinenpflicht einzuhalten.

Immer wieder gehen bei der Stadt Beschwerden über Hundehalter ein, die ihre Vierbeiner im Stadtgebiet ohne Leine laufen lassen. Die Stadt appelliert daher an alle Hundebesitzer, ihre Hunde entsprechend der geltenden Vorschriften anzuleinen.

Besonders häufig werden freilaufende Hunde auf dem Uferweg, im Freizeitgelände in Manzell, entlang der Uferpromenade, auf dem Fildenplatz in Fischbach sowie in anderen Bereichen des Stadtgebiets beobachtet.

In § 14 Absatz 2 der Häfler Polizeiverordnung ist geregelt: „In Grün- und Erholungsanlagen im gesamten Stadtgebiet sowie auf Straßen und im Innenbereich (dies sind Gebiete, in denen ein Bebauungsplan besteht, sowie im Zusammenhang bebaute Ortsteile) sind Hunde an der Leine zu führen. In anderen Gebieten (Außenbereich mit Ausnahme von Grün- und Erholungsanlagen) dürfen Hunde nur in Begleitung einer Person, die durch Zurufe auf das Tier einwirken kann, frei herumlaufen.“

Auf öffentliche Kinder-, Bolz- und Sportplätze dürfen Hunde zudem nicht mitgenommen werden.

Verstöße können teuer werden

Wer seinen Hund entgegen den Vorschriften nicht an der Leine führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Ein Verstoß kann nach dem Polizeigesetz mit einem Bußgeld von fünf bis maximal 5.000 Euro geahndet werden.

Derzeit sind in Friedrichshafen rund 1.900 Hunde angemeldet.

(Quelle: Stadt Friedrichshafen)

Dieser Beitrag wurde unter Mitwirkung eines KI-Systems erstellt und von der Redaktion geprüft.