Albrecht von Brandenstein-Zeppelin klagt erneut zivilrechtlich gegen die Stadt Friedrichshafen

Albrecht von Brandenstein-Zeppelin klagt erneut zivilrechtlich gegen die Stadt Friedrichshafen
Albrecht Graf von Brandenstein-Zeppelin (Bild: picture alliance / dpa | Felix Kästle)
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Friedrichshafen (wb) – In der zivilrechtlichen Auseinandersetzung zwischen Albrecht von Brandenstein-Zeppelin und der Stadt Friedrichshafen ist für Donnerstag, 15. Juli die mündliche Verhandlung am Landgericht Ravensburg terminiert. Die Stadt geht laut Pressemitteilung davon aus, dass die Klage abgewiesen wird.

Im Zivilprozess vor dem Landgericht Ravensburg geht es um Ansprüche aus einer Vergleichsvereinbarung aus dem Jahr 1923, auf deren Grundlage bis 1990 Zahlungen der Stadt Friedrichshafen, Zeppelin-Stiftung an Nachfahren Ferdinand Graf von Zeppelins erfolgten, bis diese Nachfahren – unter ihnen auch Albrecht von Brandenstein-Zeppelin – 1990 im Zusammenhang mit dem Verkauf ihrer Beteiligung an der ZF AG an die Deutsche Bank AG ausdrücklich auf diese Ansprüche verzichteten.

Ungeachtet dieses Verzichts und des Umstands, dass die Verkäuferseite beim Verkauf 1990 fast 100 Millionen DM für die ZF-Aktien erhielt, verstößt von Brandenstein-Zeppelin laut Pressemitteilung der Stadt gegen die damalige Vereinbarung, indem er nun eine Zahlung von etwa 11 Millionen Euro von der Stadt Friedrichshafen fordert.

Albrecht von Brandenstein-Zeppelin stützt seine angeblichen Ansprüche auf die Behauptung, der Verkauf seines ZF-Aktienpakets 1990 sei wegen Sittenwidrigkeit nichtig. Die Aktien seien wesentlich mehr wert gewesen als der damals vereinbarte Kaufpreis.

Die Stadt habe 1990 seine geschäftliche Unerfahrenheit und finanzielle Notlage sittenwidrig ausgenutzt. Diese Sittenwidrigkeit schlage auf seine im selben Zug abgegebenen Verzichtserklärungen durch, weswegen diese ebenfalls nichtig seien und die alten Ansprüche aus der Vergleichsvereinbarung fortbestünden.

Die Stadt kann von Brandenstein-Zeppelins Position hingegen nicht nachvollziehen. Ihm stünden keine zivilrechtlichen Ansprüche gegen die Stadt zu, schreibt die Stadt in ihrer Presseerklärung, der Vorwurf der Sittenwidrigkeit des Aktienverkaufs sei zudem haltlos und unbegründet.

Die Stadt habe im Verfahren nachgewiesen, dass von Brandenstein-Zeppelin seine Anteile selbst einige Zeit zuvor zu wesentlich niedrigeren Preisen von Mitgliedern seiner Familie ankaufte und dann 1990 mit hohem Gewinn an die Deutsche Bank AG weiterveräußerte. Zwei umfangreiche Sachverständigengutachten hätten zudem bestätigt, dass die Behauptungen von Brandenstein-Zeppelins zu einem angeblich wesentlich höheren Wert seiner Aktien nicht stichhaltig sind.

„Wir gehen davon aus, dass die Klage abgewiesen wird. Der Vortrag des Klägers ist unsubstanziiert, unschlüssig und hält einer rechtlichen Beurteilung nicht stand. Im Übrigen wäre ein Anspruch längst verjährt und verwirkt“, sagt Andreas Dietzel, einer der Anwälte, die die Stadt Friedrichshafen vertreten. Um weitere, zukünftige Klagen in dieser Sache zu verhindern, hat die Stadt zudem Widerklage erhoben, die der Abwehr künftiger Ansprüche in diesem Zusammenhang dient. „Wir stellen damit sicher, dass Ansprüche, die schon heute nicht bestehen, vom Kläger nicht zu einem späteren Zeitpunkt nochmals geltend gemacht werden können“, betont Dietzel.

Hintergrund und ergänzend: Die weiteren Klagen

Neben der Klage beim Landgericht Ravensburg betreibt und betrieb von Brandenstein-Zeppelin mit einem seiner Söhne weitere Verfahren, die sich im Kern gegen die Stadt Friedrichshafen und die Zeppelin-Stiftung richten:

2016 hatte das Regierungspräsidium Tübingen den Antrag von Brandenstein-Zeppelins und seines Sohnes auf Wiederherstellung der alten, 1947 aufgehobenen Zeppelin-Stiftung als unzulässig und unbegründet abgelehnt.

Am 22. Januar 2020 unterlagen von Brandenstein-Zeppelin und Sohn dann beim Verwaltungsgericht Sigmaringen mit einer Klage auf Wiederherstellung der alten Zeppelin-Stiftung. Diese Klage richtete sich gegen das Land Baden-Württemberg, das vor Gericht vom Regierungspräsidium Tübingen vertreten wurde. Die Stadt Friedrichshafen war als Trägerin der städtischen Zeppelin-Stiftung zu dem Verfahren beigeladen. Gegen dieses Urteil haben von Brandenstein-Zeppelin und Sohn Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim eingelegt. Das Berufungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Albrecht von Brandenstein-Zeppelin hat beim Verwaltungsgericht Sigmaringen außerdem weitere drei Gerichtsverfahren unter Berufung auf das Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg (LIFG) angestrengt, in zwei weiteren Parallelverfahren ähnlicher Art tritt zudem einer seiner Söhne als Kläger auf. In diesen Klagen wird Zugang zu Informationen und Unterlagen begehrt, die ihm die Stadt angeblich rechtswidrig verweigert. Die Stadt Friedrichshafen hat den Klägern jedoch alle konkret benannten Akten zur Einsicht zur Verfügung gestellt und mehrfach auf die Möglichkeit einer Einsichtnahme in den historischen Aktenbestand im öffentlich zugänglichen Stadtarchiv hingewiesen sowie Termine nach Vereinbarung angeboten. Davon hat von Brandenstein-Zeppelin abgesehen von einem kurzen Besuch im April 2018 keinen Gebrauch gemacht. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung, in dem alle diese auf Informationen gerichteten Verfahren konzentriert verhandelt werden, ist für Oktober 2021 festgesetzt.