Die Stadt Laupheim beobachtet eine steigende Zahl an Meldungen über illegale Feuerwerke, insbesondere in den Sommermonaten. Häufig werden sie bei privaten Anlässen wie Geburtstagen oder Sommerfesten gezündet – ohne behördliche Genehmigung. Allein im Ortsteil Untersulmetingen wurden im vergangenen Jahr mindestens 21 solcher Vorfälle registriert.
Belastung für Anwohner, Kinder und Tiere
Was für einige als Ausdruck von Lebensfreude gilt, bedeutet für andere erheblichen Stress: Die lauten Knallgeräusche stören nicht nur die Nachtruhe, sondern können auch gesundheitliche Belastungen für Anwohnerinnen und Anwohner, Kleinkinder und Tiere mit sich bringen. Viele Betroffene nehmen die Situation hin, um Konflikte zu vermeiden – dennoch ist die Toleranzgrenze zunehmend erreicht.
Klare Rechtslage: Feuerwerke nur an Silvester erlaubt
Die Stadtverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass private Feuerwerke zwischen dem 1. Januar und dem 30. Dezember grundsätzlich verboten sind. Grundlage dafür sind das bundesweit gültige Sprengstoffgesetz sowie die 1. Sprengverordnung. Eine Ausnahme bildet lediglich der Jahreswechsel.
Gewerbliche Feuerwerke – wie beim Laupheimer Heimatfest – dürfen ausschließlich von professionellen Pyrotechnikern durchgeführt werden und bedürfen einer behördlichen Genehmigung.
Keine Genehmigung für Geburtstage oder Firmenfeiern
Private Feiern wie Geburtstage oder Betriebsfeste erfüllen nicht die gesetzlich geforderte Bedeutung, um eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Diese Regelung wurde 2005 durch einen Beschluss des Gemeinderats noch einmal ausdrücklich bestätigt.
Stadt ruft zur Anzeige illegaler Feuerwerke auf
Die bestehenden Vorschriften dienen dem Schutz der Nachtruhe und der gegenseitigen Rücksichtnahme. Wer sich durch ein illegales Feuerwerk gestört fühlt, wird ermutigt, den Vorfall bei der Stadt zu melden. Die Verwaltung versichert, allen Hinweisen nachzugehen und diese konsequent zu verfolgen.
Bußgelder bis zu 50.000 Euro möglich
Das Zünden nicht genehmigter Feuerwerke stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Betroffene müssen mit empfindlichen Geldbußen von bis zu 50.000 Euro rechnen.
Kontakt zum Ordnungsamt
Für Rückfragen und Hinweise steht das Ordnungsamt der Stadt Laupheim unter folgender E-Mail-Adresse zur Verfügung: [email protected]
(Quelle: Stadt Laupheim)