Spitze auf dem Land! Innovationsförderung für Baden-Württembergs Unternehmen

Innovationsförderung für Baden-Württembergs Unternehmen
Die Förderung richtet sich an innovationsorientierte Unternehmen, die eine Schlüsselrolle für die wirtschaftliche Zukunft des Ländlichen Raums spielen // Symbolbild. (Bild: iStock / Getty Images Plus)

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Unternehmen im Ländlichen Raum von Baden-Württemberg können über die Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ finanzielle Unterstützung für die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen beantragen. Ziel der Initiative ist es, die Innovationskraft kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zu stärken und somit die wirtschaftliche Entwicklung in der Region voranzutreiben.

Die Förderung richtet sich an innovationsorientierte Unternehmen, die eine Schlüsselrolle für die wirtschaftliche Zukunft des Ländlichen Raums spielen. Dabei erhalten kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten bis zu 20 % Zuschuss für Investitionen, während mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeiter bis zu 10 % Förderung in Anspruch nehmen können. Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Projekte, die einen besonderen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie leisten, können Fördermittel von bis zu 500.000 Euro erhalten. Förderanträge unter einem Betrag von 200.000 Euro werden nicht berücksichtigt.

Förderschwerpunkte und Antragsmodalitäten

Gefördert werden Investitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen, die zur Entwicklung und Nutzung innovativer Produkte und Dienstleistungen beitragen. Die Mittel stammen aus Landes- und EFRE-Fonds und sind an die Vorgaben des Operationellen Programms EFRE 2014–2020 sowie 2021–2027 gebunden.

Unternehmen, die eine Förderung beantragen möchten, müssen dies in Zusammenarbeit mit ihrer Gemeinde tun. Der Antrag erfolgt schriftlich, und das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz entscheidet auf Basis der Empfehlungen eines Bewertungsausschusses über die Aufnahme. Bewerbungen werden halbjährlich zum 28. Februar und 31. August geprüft. Unternehmen sollten spätestens vier Wochen vor diesen Stichtagen (bis zum 31. Januar bzw. 31. Juli) Kontakt mit der Wirtschaftsförderung ihrer Stadtverwaltung aufnehmen, um die Formalitäten abzuklären.

Kontaktstellen für Unterstützung

Für weitere Informationen und Beratung können sich Unternehmen an die Wirtschaftsförderung der Stadtverwaltung Laupheim wenden:

Zudem steht das Regierungspräsidium Tübingen als Ansprechpartner zur Verfügung:

Vollständig ausgefüllte Anträge müssen spätestens zwei Wochen vor dem jeweiligen Abgabetermin bei der Stadtverwaltung eingereicht werden. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um die Innovationskraft Ihres Unternehmens zu stärken und einen Beitrag zur wirtschaftlichen Zukunft des Ländlichen Raums zu leisten!

(Quelle: Stadt Laupheim)