Trinkfreudige Gruppe Taffe Kellnerin (18) verfolgt Zechpreller bis zum Bahnhof

Taffe Kellnerin (18) verfolgt Zechpreller bis zum Bahnhof
In Anbetracht der Gesamtsumme, was alles auf dem Fest konsumiert wurde, war dies laut Polizei tatsächlich glaubhaft. (Bild: picture alliance / CHROMORANGE | Michael Bihlmayer)

Der Eigeninitiative einer Bedienung ist es zu verdanken, dass sie auf dem Ulmer Weinfest doch noch an ihr Geld kam. Dafür musste sie allerdings am Samstagabend eine trinkfreudige Gruppe bis zum Bahnhof verfolgen. Abgerechnet wurde direkt am Bahngleis.

Eine trinkfeste Personengruppe feierte am Samstagabend ausgiebig auf dem Ulmer Weinfest und bezahlte eine beachtliche Summe an die Bedienung. Offensichtlich hatte die Gruppe aber immer noch nicht genug und orderte weiteren flüssigen Nachschub, so die Polizei.

Als die 18-jährige Bedienung später die Nachbestellung abkassieren wollte, waren die Gäste plötzlich verschwunden und der Bedienung fehlte das Geld. Kurzerhand nahm das Mädel die Ermittlungen zu den vermeintlichen Zechprellern auf und befragte in der Nachbarschaft sitzende Gäste.

Bedienung schneller als 007

Schnell konnte geklärt werden, dass die zuvor trinkfreudige Gruppe einen Zug in Richtung Bad Saulgau erwischen wollten. Die 18-Jährige machte sich mutig und schnell vom Münsterplatz aus zum Bahnhof auf Gleis 6.

Hier kam es dann zu einem Wiedersehen mit den Gästen. Als sie die Bedienung sahen, fiel es ihnen wie Schuppen von den Augen, dass sie ihre Zeche nicht beglichen hatten, heißt es in einer Pressemitteilung der Polizei. In Anwesenheit einer Streife des Polizeireviers Ulm-Mitte versicherten sie, dass sie im Weindunst tatsächlich vergessen hatten, ihre Schulden zu begleichen.

Polizei hatte ein Einsehen

In Anbetracht der Gesamtsumme, was alles auf dem Fest konsumiert wurde, war dies laut Polizei tatsächlich glaubhaft. Die Bedienung erhielt umgehend die ausstehenden 66 Euro und obendrauf ein fürstliches Trinkgeld. Nachdem alle zufrieden waren, rückten die Beamten ohne weitere Ermittlungen wieder ab.

(Quelle: Polizeipräsidium Ulm)