
Verdienstausfall durch Quarantäne: Nichtgeimpfte müssen ab 15. September mit Ablehnung von Entschädigungsanträgen rechnen
Wer in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in eine von den Behörden angeordnete Quarantäne (sogenannte häusliche Absonderung) muss, erhält für den dadurch unmittelbar erlittenen Verdienstausfall in der Regel bislang eine Entschädigung. Nach dem Infektionsschutzgesetz scheidet eine solche Entschädigung jedoch dann aus, wenn die Absonderung durch eine vorherige Schutzimpfung hätte vermieden werden können.