Er ist wieder da: Der Bubble Tea, das aus Südostasien stammende Trendgetränk auf Schwarz- oder Grüntee-Basis mit einem Schuss Fruchtsirup. Das Besondere daran sind die schwimmenden Tapiokaperlen. Beim Verzehr von Bubble Tea sollte man laut der Verbraucherzentrale ein paar Dinge beachten.
Der „Pflegeservice Smart“ der United Swiss Marketing AG ruft bei älteren Menschen an, verwickelt sie in Gespräche über häusliche Pflege und Beantragung von Betreuungsleistungen, bei denen der Pflegeservice Unterstützung leisten könne (wir berichteten). Im Visier: Vulnerable Menschen, die sich oft nicht wehren können. Gewarnt wird auch vor dem Verkauf von Nahrungsergänzungsmittel am Telefon.
Düsseldorf (pr/le) - Wir kennen das alle. Da kommt man mit einem größeren Zeitpuffer zum Flughafen und steht dann in einer riesigen Schlange bei der Sicherheitskontrolle.
Immer mehr Menschen werden pflegebedürftig, wollen zu Hause bleiben und beantragen Pflegeleistungen. Was aber steht mir zu und welche Formulare muss ich ausfüllen? Hier setzen aktuell die Mitarbeiter einer Schweizer Firma am Telefon an. Die Verbraucherzentrale rät: „Nein danke und auflegen.“
Fast täglich erreichen uns Meldungen über neue Tricks, wie Gauner über WhatsApp versuchen, an das Geld von gutgläubigen Menschen zu kommen. Wir berichteten mehrfach darüber. Wie die Verbraucherzentrale jetzt mitteilte, kursiert aktuell ein neuer Tochter- oder Sohntrick.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt in einer Mitteilung: Immer mehr Banken und Sparkassen in Deutschland verlangen von ihren Kunden Verwahrentgelte für Guthaben auf Giro-, Tagesgeld- und Festgeldkonten. Wer eine entsprechende Vereinbarung nicht akzeptiert, dem droht die Kündigung.
Gewinnspiele, Geschäftseröffnungen, Kataloge, Kabelanschlüsse: Auf unser Telefon prasseln zahllose Werbeangebote ein? Meist sind sie lästig und man hat mit der Zeit genug. Genug vom Telefonterror. Die Verbraucherzentralen geben Tipps, was man dagegen tun kann.
Diesen Titel möchte niemand gern gewinnen. Die Verbraucherzentrale Hamburg sucht wieder die „Mogelpackung des Jahres". Zur Auswahl stehen fünf Produkte.
Die Tür fällt ins Schloss und der Haustürschlüssel steckt drin? Neben dem Ärger über sich selbst spuckt das Kopfkino sofort einen Betrag aus, den man sich hätte sparen können. Es nützt aber alles nichts und der Schlüsseldienst muss her. Wie die Polizei und die Verbraucherzentralen mitteilen, gerät man dabei nicht selten an einen unseriösen Dienstleister, der für die Türöffnung einen völlig überhöhten Preis verlangt.
Die Otto GmbH & Co KG hatte säumigen Kunden pauschal eine „Mahngebühr“ in Höhe von zehn Euro monatlich in Rechnung gestellt. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sieht darin eine unlautere geschäftliche Handlung.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 20. Oktober 2021 nach Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die Verbraucherrechte deutlich gestärkt: Verkauf und Montage eines Treppenliftes sind als Werkverträge anzusehen und können, wenn der Vertragsabschluss in der Wohnung des Kunden erfolgte, daher 14 Tage widerrufen werden.
Schnell und bequem von zu Hause aus eine auf die persönlichen Bedürfnisse abgestimmte Patientenverfügung zu erstellen – das geht ab sofort mit „Selbstbestimmt – die Online-Patientenverfügung der Verbraucherzentralen“.
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