Es kommen noch immer zu wenig Überbrückungshilfen im Handwerk an
Ulm - Seit Mitte Juli 2020 können Handwerksbetriebe nicht rückzahlbare Überbrückungshilfen des Bundes in Anspruch nehmen, wenn sie erhebliche Umsatzeinbußen aufgrund der Corona-Krise hatten, schreibt die Handwerkskammer Ulm in einer Mitteilung.