
Transport von Schafen, Schweinen oder Ziegen muss von Halter gemeldet werden
Aufgrund neuer EU-rechtlichen Vorgaben sind Unternehmer, die Schafe, Ziegen oder Schweine halten verpflichtet, bei Verbringungen der genannten Tierarten, die erforderlichen Angaben innerhalb von sieben Tagen in der HIT- Datenbank (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere) zu erfassen.