Corona-Reisegutscheine auszahlen lassen
Fiel der Urlaub 2020 wegen der Corona-Pandemie ins Wasser, konnten Reisende bereits gezahltes Geld oder einen staatlich abgesicherten Gutschein des Reiseveranstalters annehmen. Dies sollte die Branche vor einer Pleitewelle schützen. Die Corona-Reisegutscheine waren bis zum 31. Dezember 2021 gültig. Wurden sie bis dahin nicht eingelöst, muss der Reiseveranstalter die geleisteten Vorauszahlungen spätestens bis Mitte Januar zurückerstatten.