
Lkw-Mautpflicht: Dörflinger und Rief fordern Ausnahmen für Garten- und Landschaftsbauer
Seit dem 1. Juli 2024 müssen auch Fahrzeuge mit 3,5 bis 7,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse, die für den Güterkraftverkehr bestimmt oder genutzt werden, auf Bundesstraßen und Autobahnen Maut entrichten. Dörflinger und Rief fordern Ausnahmen.