Hygienevorschriften
Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnung vom 27. Februar 2021 für Baden-Württemberg
Mit Beschluss vom 26. Februar 2021 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 1. März 2021 in Kraft.
Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnung vom 23. Januar 2021 für Baden-Württemberg
Mit Beschluss vom 23. Januar 2021 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 25. Januar 2021 bzw. 27. Januar 2021 in Kraft.
Änderungen der Corona-Verordnung für Baden-Württemberg zum 11. Januar 2021
Mit Beschluss vom 8. Januar 2021 hat die Landesregierung von Baden-Württemberg ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten größtenteils am 11. Januar 2021 in Kraft.
Was sollen wir denn noch alles machen?
Ravensburg (le) – Der zweite Teillockdown trifft die Kulturschaffenden im Ländle hart. Haben Sie doch nach den ersten Schließungen im März dieses Jahres viel unternommen, damit der Spielbetrieb in abgespeckter Form sicher für die Besucher anlaufen konnte. So auch das Theater Ravensburg. Alle haben sich viele Gedanken gemacht und für ein ausgeklügeltes und sicheres Hygienesystem viel Geld in die Hand genommen. Geschäftsführer Albert Bauer hat Vertreter aus Politik, Verwaltung und Medien ins Theater eingeladen, um Ihnen vor Ort das Hygienekonzept und die hohen Sicherheitsvorkehrungen zu präsentieren.
Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnung vom 12. Februar 2021 für Baden-Württemberg
Mit Beschluss vom 13. Februar 2021 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 15. Februar 2021 bzw. 22. Februar 2021 in Kraft.
Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnung vom 11. Februar 2021 für Baden-Württemberg
Mit Beschluss vom 10. Februar 2021 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 11. Februar 2021 in Kraft.
Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnung vom 1. Februar 2021 für Baden-Württemberg
Mit Beschluss vom 30. Januar 2021 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 1. Februar 2021 in Kraft.
Medienhaus am See mit seinen Zweigstellen geöffnet
Friedrichshafen (wb) – Das Medienhaus am See ist zu seinen üblichen Öffnungszeiten von Dienstag bis Freitag jeweils von 10 bis 19 Uhr und samstags von 10 bis 16 Uhr geöffnet. Aufgrund der derzeitigen Einschränkungen gelten aktuell jedoch folgende Hygiene- und Abstandsregelungen: Beim Betreten des Medienhauses muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen und der Abstand von 1,50 Metern eingehalten werden.