
Unterzeichnung am Rande der Herbstkonferenz der Justizstaatssekretärinnen und Justizstaatssekretäre in Konstanz
Konstanz – Die seit 2017 bestehende Länderkooperation für die elektronische Gerichtsakte zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen wird um die drei Bundesgerichte Bundesgerichtshof, Bundessozialgericht und Bundespatentgericht sowie den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof erweitert. Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung unterzeichneten die Amtschefs sowie Staatssekretärinnen und -sekretäre der beteiligten Ministerien am gestrigen Mittwoch (16. September 2020) am Rande der Herbstkonferenz der Justizstaatssekretärinnen und Justizstaatssekretäre in Konstanz.