Schutz vor Verkehrslärm Tempo 40 kommt in Hettingen und Inneringen

Tempo 40 kommt in Hettingen und Inneringen
Ab Ende September gilt in den Ortsdurchfahrten von Hettingen und Inneringen ganztägig Tempo 40. (Symbolbild: Kell Lunam Cowan/iStock / Getty Images Plus)
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Ab Ende September gilt in den Ortsdurchfahrten von Hettingen und Inneringen Tempo 40. Die Beschränkung soll die Wohnbevölkerung vor Verkehrslärm schützen.

Die neue Regelung betrifft die gesamte Hauptstraße in Hettingen entlang der B 32 sowie die Sigmaringer und Gammertinger Straße in Inneringen entlang der K 8201. Die Verkehrsbehörde des Landratsamtes Sigmaringen hat die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 40 km/h angeordnet.

Die entsprechende Beschilderung wird voraussichtlich ab dem 28. September eingerichtet. Tempo 40 gilt dann ganztägig. Zusätzlich wird die Geschwindigkeit vor dem Ortseingang von Hettingen aus Richtung Veringenstadt kommend auf einer Länge von etwa 340 Metern auf 70 km/h begrenzt.

Lärmberechnung zeigt Überschreitungen

Auslöser des Verfahrens waren Beschwerden von Anwohnern, die sich für eine Temporeduzierung stark gemacht hatten, sowie entsprechende Anträge der Stadt Hettingen. Eine im Auftrag der Behörde durchgeführte Lärmberechnung nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen ergab, dass die maßgeblichen Auslösewerte bei mehreren Anwesen an den Ortsdurchfahrten überschritten waren.

Diese liegen bei 65 dB(A) am Tag und 55 dB(A) in der Nacht. Die Verkehrsbehörde hatte daher verkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Anwohner vor Verkehrslärm zu prüfen.

Tempo 40 soll Lärmspitzen mindern

Durch die Geschwindigkeitsbeschränkung werden Beschleunigungs- und Bremsvorgänge reduziert und dadurch Lärmspitzen gemindert. Bei der Entscheidung wurden die Interessen der Anwohner und der Gemeinde gegen die Belange des fließenden Verkehrs abgewogen, insbesondere gegen die des öffentlichen Personennahverkehrs.

Die Abwägung führte in diesem Fall zu einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 40 km/h. Sie stellt nach Angaben der Behörde eine verhältnismäßige Maßnahme dar, die den festgestellten Lärmbelastungen entgegenwirkt und gleichzeitig die Funktionsfähigkeit der betroffenen Straßen als überörtliche Verbindungsachsen sicherstellt.

(Quelle: Landratsamt Sigmaringen)