Die Kreisabfallwirtschaft Sigmaringen informiert darüber, dass Fallobst kein Grünschnitt ist. Daher ist eine Anlieferung von Fallobst auf den Recyclinghöfen im Landkreis nicht möglich.
Hintergrund ist, dass die Kompostieranlage auf der Entsorgungsanlage Ringgenbach, auf der der Grünabfall der Recyclinghöfe aufbereitet wird, eine genehmigte Kompostieranlage für Grünabfälle ist.
Nach der Genehmigung für den Betrieb dieser Anlage sind ausschließlich folgende Grünabfälle zugelassen:
- pflanzliche Abfälle
- Pflanzenreste
in naturbelassenem, nicht behandelten Zustand ohne Fremd- und Zusatzstoffe.
Nicht zugelassene Abfälle sind hingegen
- Küchenabfälle,
- Lebensmittelreste
- sowie alle anderen organischen Abfälle.
Nicht verwertbares Fallobst kann jedoch mit den anfallenden Grünabfällen im eigenen Garten kompostiert werden. Ist das nicht möglich, so ist Fallobst über die Restmülltonne zu entsorgen. Sind die anfallenden Mengen zu groß für die Restmülltonne, bleibt noch die Anlieferung auf der Entsorgungsanlage Meßkirch-Ringgenbach. Dort wird das Fallobst gebührenpflichtig als Restmüll angenommen und nach Gewicht abgerechnet. In einzelnen Fällen nehmen Jäger Fallobst für die Fütterung von Wildtieren oder aber auch Reiterhöfe für die Fütterung von Pferden an.
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Abfallberatung gerne zur Verfügung unter der Telefonnummer 07571 / 102 – 6677 oder per E-Mail an [email protected].
Weitere Informationen erhalten Sie in der Abfall-App der Kreisabfallwirtschaft oder auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-sigmaringen.de.
(Pressemitteilung: Landkreis Sigmaringen)