Versteigerung Rund 70 Fundräder kommen in Weingarten unter den Hammer

Rund 70 Fundräder kommen in Weingarten unter den Hammer
Fundräder müssen in der Regel bei der Versteigerung sofort bar bezahlt und direkt mitgenommen werden. (Fito: iStock / Getty Images Plus)

Die angebotenen Fahrräder wurden im Fundamt der Stadt Weingarten registriert und konnten trotz Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist keinem rechtmäßigen Eigentümer zugeordnet werden. Zur Auktion gelangen Fahrräder unterschiedlicher Marken, Größen und Zustände. Alle wurden in den vergangenen Monaten im Stadtgebiet aufgefunden.

Frist für Eigentumsansprüche

Berechtigte werden gemäß §980 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) aufgefordert, ihre Ansprüche auf die aufgefundenen Fahrräder bis spätestens Mittwoch, 15. April 2026, beim Fundamt der Stadt Weingarten geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gehen die nicht abgeholten Räder in die Versteigerung.

Hinweise zur Teilnahme

Die Versteigerung findet auf dem Gelände des Baubetriebshofes in der Lägelerstraße 108 statt. Interessierte können die Räder vor Ort besichtigen und mitbieten. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich, heißt es in einer Pressemitteilung seitens der Stadt.

Tipps vom Fachmann

Verschleißteile wie Kette, Zahnräder und Bremsbeläge genau anschauen. Wenn diese verrostet oder stark abgenutzt sind, müssen Sie mit Zusatzkosten rechnen. Fundräder werden „gekauft wie gesehen“, eine Rückgabe oder Garantie gibt es nicht.

(Quelle: PM Stadt Weingarten – Stand: 19.02.26)