Im Landkreis Ravensburg müssen Bauarbeiter ihren Job nicht an den „Winter-Nagel“ hängen – auch wenn frostige Temperaturen die Baustellen lahmlegen. Rund 3.490 Baubeschäftigte profitieren von der Absicherung durch das Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-Kug). „Maurer, Straßenbauer und Co. behalten ihre Jobs. Arbeitsverträge und Lohnzahlungen bleiben bestehen“, erklärt Andreas Harnack, Regionalleiter der IG BAU Baden-Württemberg.
Saison-Kurzarbeitergeld: Eine Brücke durch den Winter
Ab dem 1. Dezember greift das Saison-Kug, ehemals als Schlechtwettergeld bekannt. Es ermöglicht Bauarbeitern, bis zu 67 Prozent ihres Nettolohns von der Arbeitsagentur zu erhalten, wenn frostige Temperaturen den Baustellenbetrieb stilllegen. „Das ist eine Winter-Brücke, die Arbeitsplätze sichert und den Betrieben die Fachkräfte erhält“, betont Harnack. Besonders die 324 Bauunternehmen im Kreis Ravensburg sollten diese Regelung nutzen.
Einfach und flexibel: Arbeitsagentur erleichtert den Zugang
Selbst wenn Aufträge wetterbedingt ausfallen, können Bauunternehmen unkompliziert reagieren. Die Betriebe melden der Arbeitsagentur lediglich nachträglich, welche Arbeitszeiten witterungsbedingt ausgefallen sind. „Die Regelung spart Papierkram und bietet maximale Flexibilität – ein unschlagbares Argument, das Saison-Kug einzusetzen“, sagt Harnack.
Win-Win für Beschäftigte und Betriebe
Das Saison-Kurzarbeitergeld bietet klare Vorteile für alle Seiten: Beschäftigte haben eine stabile Einkommenssituation, während Betriebe im Frühjahr auf eingespielte Teams zurückgreifen können, ohne neues Personal anlernen zu müssen. „Es ist quasi ein Auffangnetz bei schlechter Witterung“, so Harnack.
Nicht unbegrenzt einsetzbar: Bedingungen für den Einsatz
Bevor ein Betrieb auf das Saison-Kug zugreift, gibt es jedoch Voraussetzungen: Unternehmen müssen prüfen, ob Beschäftigte alternativ andere Tätigkeiten im Betrieb übernehmen können – etwa Innenarbeiten. Zudem müssen alte Urlaubstage und Zeitguthaben berücksichtigt werden.
Wer profitiert vom Saison-Kug?
Das Saison-Kurzarbeitergeld steht Betrieben im Baugewerbe, Dachdeckerhandwerk sowie Garten- und Landschaftsbau zur Verfügung. Die Leistung wird zwischen Dezember und März gewährt, im Gerüstbau bereits ab November. Es ist ein unverzichtbares Instrument, um Bauarbeiter durch die kalte Jahreszeit zu bringen und die Branche auf Kurs zu halten.
(Quelle: IG Bau)