Die Haus- und Badeordnung des Flappachbads Ravensburg wurde überarbeitet. Im Mittelpunkt der Änderung steht die Aufsichtspflicht der Eltern für ihre Kinder während des Aufenthalts im Bad.
Ab dem 1. August 2025 dürfen Kinder unter zehn Jahren das Flappachbad nur noch in Begleitung einer volljährigen, aufsichtsberechtigten Person besuchen. Bisher galt diese Regelung für Kinder unter sieben Jahren.
Grundsätzlich liegt die Aufsichtspflicht während des Aufenthalts im Flappachbad bei den Eltern oder anderen aufsichtsberechtigten Begleitpersonen. Die Anwesenheit des Badepersonals entbindet Erziehungsberechtigte oder Begleitpersonen nicht von dieser Verantwortung.
Die geänderte Badeordnung tritt am 1. August 2025 in Kraft und wird im Flappachbad öffentlich ausgehängt.
Dieser Beitrag wurde unter Mitwirkung eines KI-Systems erstellt und von der Redaktion geprüft.
(Quelle: Stadt Ravensburg)