City Tax in Ravensburg Frist für City Tax in Ravensburg endet am 12. Oktober

Frist für City Tax in Ravensburg endet am 12. Oktober
Die City Tax muss von Beherbergungsbetrieben in Ravensburg für das dritte Quartal erstmals angemeldet werden. (Symbolbild: juststock/ iStock / Getty Images Plus)
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Beherbergungsbetriebe in Ravensburg müssen erstmals ihre City-Tax-Anmeldung abgeben. Für das dritte Quartal endet die Frist am 12. Oktober.

Betroffen sind alle Betreiberinnen und Betreiber von Beherbergungsbetrieben in der Kernstadt und den Ortschaften von Ravensburg. Die Stadtkämmerei erinnert sie an die erstmalige Abgabe der Steueranmeldung für die City Tax.

Der Abrechnungszeitraum umfasst das dritte Quartal 2026 vom 1. Juli bis 30. September. Die Steueranmeldung muss jeweils bis zum 10. Kalendertag des Folgemonats eingereicht werden. Da der 10. Oktober auf ein Wochenende fällt, ist die Anmeldung für dieses Quartal bis zum 12. Oktober möglich.

Die Steueranmeldung kann ausschließlich digital eingereicht werden. Dafür hat die Stadtverwaltung ein Online-Formular bereitgestellt.

Bei Fragen ist die Abgabenabteilung der Stadtkämmerei unter der Telefonnummer 0751 82-1581 oder per E-Mail an [email protected] erreichbar.

(Quelle: Stadt Ravensburg)

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