Traditionelles Funkenfeuer in Leutkirch: Anmeldung notwendig

Traditionelles Funkenfeuer in Leutkirch: Anmeldung notwendig
Hunderte Besucher schauen sich das Funkenfeuer an, das am Abend angezündet wurde. (Symbolbild: picture alliance/dpa | Felix Kästle)

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Das alte Brauchtum der Winteraustreibung wird auch in Leutkirch mit einem beeindruckenden Funkenfeuer zelebriert. Die Veranstaltung darf sowohl am Samstag, 17. Februar, vorrangig aber am Sonntag, 18. Februar, stattfinden.

In den vergangenen Jahren hat sich die Funkenveranstaltung als beliebter Brauch etabliert. Um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten, weißt die Stadt darauf hin, dass das Abbrennen des Funkens aus Gründen des Brandschutzes spätestens zwei Wochen vorher beim Bürgermeisteramt angezeigt werden muss.

Diese Vorankündigung ermöglicht es der örtlichen Feuerwehr, der Feuerwehr- und Rettungsleitstelle sowie der Polizei, sich rechtzeitig auf die Veranstaltung vorzubereiten. Der genaue Standort des Funkens ist in der Meldung anzugeben.

Wichtig ist, dass nur naturbelassenes, unbehandeltes Holz, wie Christbäume, Reisig und Sturmholz, verbrannt werden darf. Das Verbrennen von unzulässigem Material, insbesondere von Abfällen, ist strafrechtlich relevant und wird konsequent geahndet. Der gewählte Standort für das Funkenfeuer muss einen Mindestabstand von 50 Metern zur nächsten Wohnbebauung und zu Baumbeständen sowie 100 Metern zu Bundes-, Land- und Kreisstraßen einhalten.

Für detaillierte Informationen und zu beachtende Regelungen wird auf das „Funkenmerkblatt“ des Landratsamtes Ravensburg verwiesen, welches auf der städtischen Website unter www.leutkirch.de zu finden ist.

(Pressemitteilung: Stadt Leutkirch)