Winterdienst in Aulendorf: Was Straßenanlieger beachten müssen

Winterdienst in Aulendorf: Was Straßenanlieger beachten müssen
Sind keine Gehwege vorhanden, sind Straßenflächen oder verkehrsberuhigte Bereiche in einer Fläche von 1,5 m für den Fußgängerverkehr sicher zu räumen. (Bild: scyther5 // iStock / Getty Images Plus)

WOCHENBLATT

Die Stadtverwaltung erinnert alle Straßenanlieger an ihre gesetzliche Verpflichtung, Gehwege zu reinigen, Schnee zu räumen und bei Glätte abzustumpfen. Gemäß der Streupflichtsatzung obliegt diese Verantwortung nicht nur Grundstückseigentümern, sondern auch Mietern und Pächtern. Ist kein Gehweg vorhanden, müssen Anlieger eine 1,5 Meter breite Fläche auf der Straße oder in verkehrsberuhigten Bereichen für Fußgänger sicher begehbar halten. Dabei gilt: Schnee und Eis dürfen nicht auf die Straße geschoben werden, sondern sind auf dem eigenen Grundstück zu lagern.

Zeiten und Anforderungen: Was gilt wann?

Die Gehwege müssen werktags bis 7:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen bis 8:00 Uhr geräumt und gestreut sein. Bei späterem Schneefall oder neuer Glätte ist eine wiederholte Reinigung und Abstumpfung erforderlich. Die Räum- und Streupflicht endet täglich um 20:00 Uhr. Für das Streuen sind umweltfreundliche Materialien wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden. Der Einsatz von Salz und anderen auftauenden Mitteln ist ausdrücklich verboten.

Gemeinsame Verantwortung für mehrere Anlieger

Wenn mehrere Anlieger für dieselbe Fläche verantwortlich sind, besteht eine gesamtschuldnerische Haftung. Daher ist es ratsam, die Zuständigkeiten frühzeitig unter Nachbarn, Mietern und Eigentümern zu klären, um Missverständnisse zu vermeiden.

Folgen bei Nichterfüllung der Pflichten

Die Missachtung der Räum- und Streupflicht hat Konsequenzen: Neben Bußgeldern drohen privatrechtliche Streitigkeiten. Beispielsweise kann ein geschädigter Fußgänger Schmerzensgeld einfordern, wenn eine Verletzung aufgrund von unzureichender Reinigung oder Streuung entsteht.

Unterstützung durch den Betriebshof

Um die Anlieger zu unterstützen, stellt der Betriebshof wieder an verschiedenen Standorten im gesamten Stadtgebiet Splittkästen bereit.

Verantwortung für einen sicheren Winter

Die Einhaltung der Räum- und Streupflichten schützt nicht nur vor rechtlichen Konsequenzen, sondern trägt auch wesentlich zur Sicherheit und Leichtigkeit des Fußgängerverkehrs bei. Die Stadtverwaltung appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, ihrer Verantwortung gewissenhaft nachzukommen.

(Quelle: Stadt Aulendorf)