Ermittlungen zeigen Erfolg Bombendrohung in Konstanz: 16-Jähriger unter Verdacht
Nach der Bombendrohung beim Flohmarkt in Konstanz steht ein 16-Jähriger unter dringendem Verdacht. Der Jugendliche soll auch mit weiteren Anrufen in Verbindung stehen.

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Ein 16-Jähriger aus Nordrhein-Westfalen steht im dringenden Verdacht, die Bombendrohung beim 24-Stunden-Flohmarkt in Konstanz im Juni 2026 ausgelöst zu haben. Umfangreiche Ermittlungen des Kriminalkommissariats Konstanz führten zu dem Jugendlichen, der auch mit weiteren ähnlich gelagerten Anrufen im gesamten Bundesgebiet in Verbindung gebracht wird.
Der Vorfall hatte im Juni einen großen Polizeieinsatz ausgelöst. Ein zunächst unbekannter Anrufer behauptete, auf dem Gelände des grenzüberschreitenden 24-Stunden-Flohmarkts seien mehrere Bomben platziert. Er verlangte eine hohe fünfstellige Geldsumme und drohte damit, die Sprengsätze zur Explosion zu bringen, sollte die Zahlung ausbleiben.
Die Polizei räumte daraufhin das Veranstaltungsgelände. Über den damaligen Großeinsatz und die anschließenden Sicherheitsmaßnahmen hatte das WOCHENBLATT bereits berichtet.
Ermittlungen führen zu 16-Jährigem
Die umfangreichen Ermittlungen des Kriminalkommissariats Konstanz führten schließlich zu dem Jugendlichen aus Nordrhein-Westfalen. Nach bisherigen Erkenntnissen hatte sich der Tatverdächtige bei seinen Angaben zum Flohmarkt mutmaßlich auf einen öffentlich zugänglichen Livestream im Internet bezogen.
Aufgrund seines jugendlichen Alters wird das Ermittlungsverfahren nach dem Wohnortprinzip an die Staatsanwaltschaft Hagen in Nordrhein-Westfalen abgegeben. Dort werden die Ermittlungen weitergeführt.
Was steckt hinter dem sogenannten Swatting?
Die Polizei ordnet den Vorfall dem Phänomenbereich des sogenannten „Swatting“ zu. Darunter versteht man fingierte Notrufe, mit denen Polizeikräfte gezielt zu unbeteiligten Personen oder an bestimmte Orte gelockt werden sollen.
Für die Einsatzkräfte sind solche Meldungen zunächst nicht von tatsächlichen Gefahrenlagen zu unterscheiden. Sie müssen die Situation anhand der vorliegenden Informationen bewerten und gegebenenfalls entsprechende Sicherheitsmaßnahmen einleiten.
Je nach Art und Umfang der gemeldeten Gefahr kann auch der Einsatz besonders geschulter oder spezialisierter Polizeikräfte notwendig werden. Dadurch können erhebliche Einschränkungen für die Bevölkerung entstehen.
Polizei warnt vor schweren strafrechtlichen Folgen
Die Polizei betont, dass auch die vermeintliche Anonymität im Internet nicht vor Strafverfolgung schützt. Spezialisten der Kriminalpolizei setzen moderne Ermittlungsmethoden ein, um die Verantwortlichen solcher Anrufe und Nachrichten auch über verschlüsselte Kommunikationswege zu identifizieren.
Was von den Verursachern möglicherweise als Scherz betrachtet wird, kann schwerwiegende strafrechtliche Konsequenzen haben. Je nach Einzelfall kommen unter anderem der Missbrauch von Notrufen, das Vortäuschen einer Straftat und bei entsprechenden Geldforderungen auch räuberische Erpressung in Betracht.
Dafür drohen empfindliche Geld- oder Freiheitsstrafen. Darüber hinaus können den Verantwortlichen die Kosten des Polizeieinsatzes vollständig in Rechnung gestellt werden. Diese können je nach Aufwand mehrere Tausend bis Zehntausend Euro betragen.
Zusätzlich sind Schadensersatzforderungen möglich, etwa wenn durch den Einsatz Sachschäden oder Verdienstausfälle entstehen.
(Quelle: Polizeipräsidium Konstanz)
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- Erstmals veröffentlicht
- 26.10.2026, 15:02 Uhr





