Die Stadt Singen kontrolliert am 15. Oktober gemeinsam mit der Unteren Wasserbehörde den Tiefengraben. Dabei werden Gewässer, Ufer und Umfeld überprüft.
Im Mittelpunkt der Gewässerschau stehen der Zustand des Tiefengrabens und seiner Uferbereiche. Untersucht wird, ob Beeinträchtigungen der ökologischen und wasserwirtschaftlichen Funktionen vorliegen.
Dabei werden das Gewässer selbst, die Ufer und das unmittelbare Gewässerumfeld betrachtet. Im Fokus stehen der Schutz und die Entwicklung der Gewässerökologie, die Funktionsfähigkeit des Gewässerraums sowie die Sicherstellung eines möglichst naturnahen Wasserabflusses.
Auch mögliche Gefahren für das Gewässer werden überprüft. Dazu zählen beispielsweise Ablagerungen von Kompost, Holz oder anderen Materialien sowie die Lagerung wassergefährdender Stoffe in Gewässernähe.
Gewässerschau ist gesetzlich vorgeschrieben
Die regelmäßige Gewässerschau ist nach § 32 Absatz 6 des Wassergesetzes Baden-Württemberg für die Träger der Unterhaltungslast gesetzlich vorgeschrieben. Die Stadt Singen übernimmt diese Verantwortung für die Unterhaltung der Gewässer und trägt damit zur Vermeidung und Verringerung von Hochwasserrisiken für die Anwohner bei.
Betreten von Privatgrundstücken möglich
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Gewässerschau kann es notwendig sein, auch Privatgrundstücke zu betreten. Gemäß § 101 des Wasserhaushaltsgesetzes ist der Träger der Unterhaltungslast berechtigt, Grundstücke und Anlagen entlang der Gewässer zu betreten. Die Stadt Singen bittet die Anwohner und Anlieger daher um Verständnis und Kooperation.
Für weitergehende Informationen steht die Abteilung Grün/Gewässer unter den Telefonnummern 07731/85-346 und 85-361 sowie per E-Mail an [email protected] zur Verfügung.
(Quelle: Stadt Singen)