Flüchtlingsunterkunft in Meersburg: Anwohner legen Widerspruch ein

Flüchtlingsunterkunft in Meersburg: Anwohner legen Widerspruch ein
Anwohner in Meersburg haben Sorgen vor den Plänen, eine Gemeinschaftsunterkunft für bis zu 100 geflüchtete Menschen einzurichten. (Bild: picture alliance / epd-bild | Peter Juelich (Jülich))

Das Landratsamt Bodenseekreis möchte in Meersburg eine Gemeinschaftsunterkunft für bis zu 100 geflüchtete Menschen einrichten. Anwohner äußern Bedenken gegen dieses Vorhaben und haben Widerspruch eingelegt.

Die Flüchtlinge sollen in einem ehemaligen Gewerbeobjekt in der Dr.-Zimmermann-Straße untergebracht werden. Dafür werden aktuell die baurechtlichen und vertraglichen Voraussetzungen geklärt. Der Ausschuss für Umwelt und Technik der Stadt Meersburg hat der Nutzungsänderung von Gewerbenutzung auf Wohnnutzung bereits zugestimmt.

Nach den derzeitigen Plänen des Kreises könnten voraussichtlich ab Sommer 2024 bis zu 100 Menschen in der geplanten Gemeinschaftsunterkunft unterkommen.

Anwohner haben große Bedenken

Die Anwohner des Gewerbeobjekts äußerten nun Bedenken bezüglich des Vorhabens. Sie legten Widerspruch ein und äußeren ihre Sorgen. In dem Schreiben (liegt der Redaktion vor) heißt es: „Wir als Anwohner und Nachbarn sehen einer Gemeinschaftsunterkunft für geflüchtete Menschen in dieser Größenordnung voller Bedenken und sorgenvoll entgegen.“

Und weiter: „Auch sind wir der Meinung, dass eine problemlose Integration nicht in einer Massenunterbringung funktionieren kann.“ Die Anwohner argumentieren außerdem, dass eine Pflegeeinrichtung, die direkter Anlieger an die geplante Unterkunft ist, dann keine Zukunftsperspektive mehr habe. Auch die Lebensqualität der Anwohner und die Außenwirkung auf Touristen wird infrage gestellt.

„Unklare Kommunikation seitens der Stadt“

Die Anwohner distanzieren sich klar von Ausländerfeindlichkeit. Sie versichern ausdrücklich, dass sie nichts gegen Ausländer haben und humanitäre Hilfe wichtig und unabdingbar sei.

Kritisiert wird jedoch eine widersprüchliche Information durch die Stadt Meersburg. In dem Schreiben heißt es: „Zuerst sollte ein großes Mehrfamilienhaus, dann ein Gewerbebetrieb und dann eine Gemeinschaftsunterkunft angesiedelt werden.“ Die Anwohner fühlten sich daher durch die Stadt nicht ausreichend gut informiert.

So reagierte die Stadt Meersburg

In einem Schreiben der Stadt an die Anwohner steht: „Der Bodenseekreis ist als untere Aufnahmebehörde verpflichtet, die ihm aus der Landeserstaufnahmestellen zugewiesenen Menschen vorläufig unterzubringen, bis deren Aufenthaltsstatus geklärt ist.“

Auch in einem weiteren Presseschreiben weist die Stadt Meersburg auf ihre Unterbringungspflicht hin: „Das geplante Vorhaben … zur vorläufigen Unterbringung von geflüchteten Menschen … in dem privaten Objekt basiert auf den gesetzlichen Vorgaben zur Unterbringung von geflüchteten Menschen im Bodenseekreis.“

Eingegangene Widersprüche werden an die Baurechtsbehörde weitergeleitet, wo die Abwägung der Bedenken vorgenommen werde. Die Stadt betont: „Die bei uns eingegangenen Widersprüche zum aktuellen Verfahren werden natürlich ernst genommen und jede/r Absender/in erhält eine Rückmeldung von der Stadt Meersburg.“

Informationsveranstaltung geplant

Die Stadt Meersburg habe außerdem das Landratsamt um eine gemeinsame Informationsveranstaltung für die Anwohner und Nachbarn gebeten. Den Termin hierfür werde das Landratsamt mit der Stadtverwaltung abstimmen.