Katzenschutzverordnung ab 1. Mai Für mehr Tierschutz und weniger Fundkatzen
Kastration, Kennzeichnung, Registrierung: Diese drei Kernpunkte umfasst die Katzenschutzverordnung, die der Biberacher Gemeinderat vergangene Woche beschlossen hat. Sie gilt ab 1. Mai und soll dafür sorgen, dass die Population von Straßenkatzen, die häufig von unkastrierten Hauskatzen abstammen, langfristig eingedämmt wird.