
Risikogebiet


Informationen für Reiserückkehrer
Laupheim – Nach aktueller Corona-Verordnung müssen Reiserückkehrer, die sich in einem vom Robert Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten haben, folgendes beachten: Sie müssen sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg für einen Zeitraum von 14 Tagen in häusliche Quarantäne begeben, in jedem Fall die Ortspolizeibehörde (Stadt- oder Gemeindeverwaltung des jeweiligen Wohnortes) kontaktieren und ein ärztliches Zeugnis einreichen. Als ärztliches Zeugnis gilt ebenfalls eine Bescheinigung eines fachärztlich geführten Testlabors.

Kretschmann: Kroatien soll Risikogebiet werden
Stuttgart (dpa/lsw) – Die stark steigende Zahl corona-infizierter Reiserückkehrer aus Kroatien erhöht den Druck auf Bund und Land, mit Pflichttests oder Einschränkungen zu reagieren. Baden-Württemberg und Bayern forderten den Bund am Dienstag auf, das osteuropäische Land zum Risikogebiet zu erklären. Die Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne) und Markus Söder (CSU) hätten einen entsprechenden Schritt am Dienstag…