
Rentensplitting: Rentenansprüche partnerschaftlich teilen
Rentenansprüche, die während einer Ehe oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gesammelt wurden, werden durch das Rentensplitting partnerschaftlich zwischen den beiden betroffenen Personen aufgeteilt. Der Begriff verrät es schon, denn das englische Wort „Splitting“ kann mit „Teilung“ übersetzt werden.