
Jetzt planen: Neuer Heizeinsatz für den alten Kachelofen
Es sind zwar noch knapp zwei Jahre, doch bis Ende 2024 müssen Öfen, die zwischen 1995 und Ende März 2010 zugelassen wurden, stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden, wenn sie den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) nicht entsprechen.