
Kontrollmaßnahmen des Polizeipräsidiums Konstanz zur Einhaltung der Maskentragepflicht im öffentlichen und touristischen Personenverkehr
Konstanz (ots) – Vom aktuellen Anstieg der Anzahl von Personen, die sich mit dem SARS-Cov-2-Virus infizierten, sind auch die sich im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Konstanz befindlichen Landkreise Konstanz, Rottweil, Tuttlingen und der Schwarzwald-Baar-Kreis nicht ausgenommen. Weiterhin ist von einer dynamischen und ernst zu nehmenden Gefahr für die gesundheitliche Situation der Bevölkerung auszugehen.