Verbraucherzentrale erstreitet Urteil Irreführung bei Kündigung von Mobilfunkvertrag
Ein Mobilfunkanbieter hatte einem Kunden weismachen wollen, dass seine Kündigung per E-Mail nicht rechtmäßig sei und wollte ihn darüber hinaus mit weiteren unlauteren Tricks über die Wirksamkeit der Kündigung täuschen. Die Verbraucherzentrale brachte den Fall vor Gericht (Az. 97 O 99/21) und konnte mit einem positiven Urteil ein klares Zeichen für Verbraucher gegen Irreführung erstreiten.