Aulendorf - Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit Überschreitungen der 7-Tage-Inzidenzzahlen von 35 und teilweise 50 Fällen je 100.000 Einwohner in vielen Stadt- und Landkreisen wurden seit Montag, 19.10.2020 landesweit neue einschneidende Regelungen erlassen.
Tuttlingen - Ab 19. Oktober gilt die Landes-Corona-Verordnung in ihrer fünften Aktualisierung. Diese bestimmt, dass in Fußgängerzonen ein Mund-/Nasenschutz getragen werden muss, sofern der Mindestabstand von 1,50 Meter zu weiteren Personen nicht eingehalten werden kann. Die Stadt Tuttlingen hat diese Regelung nun klar präzisiert: Im Bereich der Fußgängerzone in der Innenstadt herrscht ab sofort die generelle Pflicht zum Tragen eines Mund-/Nasenschutzes. Dies betrifft auch die Wochenmärkte.
Bad Waldsee - In Baden-Württemberg wurde aufgrund der stark steigenden Infektionszahlen die Maskenpflicht ausgeweitet. Seit 19. Oktober 2020 gilt die Maskenpflicht in Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen, generell wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
Region (wb) - Die Landesregierung Baden-Württemberg hat aufgrund der steigenden Corona-Fälle in Baden-Württemberg unter anderem die Vorschriften bezüglich der Maskenpflicht in Gaststätten, Vergnügungsstätten und Freizeitparks wieder verschärft. Die neue Corona-Verordnung gilt seit dem 30. September.
Am 3. und 4. Oktober wird die Kontrolle der Maskenpflicht auf dem Katamaran durch Security-Kräfte verstärkt. Auch die Polizei wird die Einhaltung der Maskenpflicht kontrollieren. Fahrgäste ohne Maske werden auf dem Katamaran weiterhin nicht mitgenommen.
Ravensburg (ots) - "Corona ist noch nicht vorbei - auch wenn sich aktuell ein derartiger Eindruck mitunter aufdrängt, wenn man im öffentlichen Raum unterwegs ist", bilanziert Polizeipräsident Uwe Stürmer die aktuelle Situation insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung von Abstandsgeboten und die Verwendung von Mund-Nasen-Bedeckungen (MNB) in der Öffentlichkeit.
Konstanz (ots) - Vom aktuellen Anstieg der Anzahl von Personen, die sich mit dem SARS-Cov-2-Virus infizierten, sind auch die sich im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Konstanz befindlichen Landkreise Konstanz, Rottweil, Tuttlingen und der Schwarzwald-Baar-Kreis nicht ausgenommen. Weiterhin ist von einer dynamischen und ernst zu nehmenden Gefahr für die gesundheitliche Situation der Bevölkerung auszugehen.
Ravensburg – Die Stadt Ravensburg führt ab Samstag, 22. August eine Maskenpflicht auf dem Ravensburger Wochenmarkt in der Innenstadt ein. Sie gilt für Besucherinnen und Besucher sowie für die Händler. Die Stadt reagiert damit auf die wieder ansteigenden Coronafallzahlen.
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