Gericht entscheidet: Rundfunk (GEZ) darf erhöht werden
Überregional (dpi) - Die im Volksmund genannte „GEZ“ (Runfunkbeitrag) darf einem Urteil des Bundesverfassungsgericht nach erhöht werden. Auslöser für den Rechtsstreit war die Blockade des Landes Sachsen-Anhalt. Der Rundfunkbeitrag soll laut den Öffentlich-Rechtlichen „vorläufig steigen“.