Bankenaufsicht fordert ab dem 8. August 2021 bei Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro einen besonderen Nachweis über die Herkunft des Geldes
Tuttlingen – Ab dem 8. August 2021 verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ausweislich Ziffer 1 ihrer Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz bei Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro grundsätzlich die Vorlage eines aussagekräftigen Belegs als Herkunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag.