
Trauungen funktionieren in der Pandemie anders
Konstanz – Gemäß § 1b Abs. 2 Nr. 2 der Corona-Verordnung in Baden-Württemberg ist bei Eheschließungen die Anzahl der teilnehmenden Personen – laut Mitteilung der Stadt Konstanz – auf fünf Personen beschränkt. Dabei zähle die Standesbeamtin/ Standesbeamte zu den teilnehmenden Personen.