Verlängerung des bundesweiten „Lockdowns“ – Einschränkung des Publikumsverkehrs in den Geschäftsstellen der Kreissparkasse Tuttlingen

Verlängerung des bundesweiten „Lockdowns“ – Einschränkung des Publikumsverkehrs in den Geschäftsstellen der Kreissparkasse Tuttlingen
Sparkasse / Symbolbild (Bild: pixabay)

WOCHENBLATT

Um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen, unterstützt die Kreissparkasse Tuttlingen die gesamtgesellschaftlichen Anstrengungen zur Kontaktreduzierung. An erster Stelle steht dabei der Schutz von Kunden und Mitarbeitern.

Aufgrund der neuerlichen Beschlüsse von Bund und Länder schränkt auch die Kreissparkasse Tuttlingen den Publikumsverkehr bis auf Weiteres ein:

Die großen Direktionsstandorte in Tuttlingen (Bahnhofstraße 89), Trossingen, Spaichingen (Hauptstraße 83), Gosheim und Mühlheim haben weiterhin zu den bestehenden Öffnungszeiten geöffnet. Im Kassen- und Servicebereich dürfen sich nur drei Kunden gleichzeitig aufhalten.

Die übrigen Geschäftsstellen sind bis auf Weiteres nur telefonisch zu den bestehenden Öffnungszeiten erreichbar. Zum größtmöglichen Schutz von Kunden und Mitarbeitern bleiben die Geschäftsstellen verschlossen.

Persönliche Termine sind nur in Ausnahmefällen bei zwingend notwendigen Angelegenheiten und nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Die Kreissparkasse Tuttlingen bittet darum, auf alle nicht zwingend notwendigen Besuche in den Geschäftsstellen zu verzichten.