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Schwere Vorwürfe im Netz 19-Jähriger aus Kreis Tuttlingen unter Mordverdacht

Ein 19-Jähriger aus dem Landkreis Tuttlingen soll ein Online-Netzwerk gegründet haben, das Minderjährige zu Selbstverletzungen und Suizidversuchen drängte. Er sitzt in U-Haft.

Lesezeit 2 Minuten
Ein Polizist mit gelber Warnweste steht mit dem Rücken zur Kamera neben einem gelb-blauen Polizeifahrzeug.
Ein 19-Jähriger aus dem Landkreis Tuttlingen steht im Verdacht, ein Online-Netzwerk gegründet zu haben, das Minderjährige zu Selbstverletzungen und Suizidversuchen gedrängt haben soll. Die Polizei nahm den Beschuldigten fest. (Symbolbild: Leesle/iStock / Getty Images Plus)

Ein 19-Jähriger aus dem Landkreis Tuttlingen sitzt in Untersuchungshaft. Der junge Mann soll ein Internet-Netzwerk gegründet haben, das Kinder und Jugendliche zu Selbstverletzungen und Suizidversuchen drängt.

Die Ermittler des Cybercrime-Zentrums Baden-Württemberg und der Kriminalpolizeidirektion Rottweil werfen dem 19-jährigen Deutschen unter anderem versuchten Mord in zwei Fällen, gefährliche Körperverletzung sowie die Gründung und Führung einer kriminellen Vereinigung vor. Spezialeinsatzkräfte der Polizei nahmen den Beschuldigten am frühen Montagmorgen aufgrund eines Haftbefehls fest.

Der junge Mann steht im Verdacht, eine sogenannte Sadisten-Community im Internet gegründet zu haben und bis zuletzt darin aktiv gewesen zu sein. Die Gruppierung wird der sogenannten COM-Szene zugerechnet.

Kinder und Jugendliche gezielt unter Druck gesetzt

Nach den bisherigen Erkenntnissen sollen Mitglieder des Netzwerks gezielt Kontakt zu Kindern und Jugendlichen aufgenommen haben, die sie als besonders anfällig für selbstschädigendes Verhalten einschätzten. Durch Drohungen, Täuschung und Zwang oder unter Ausnutzung ihrer Situation sollen die Betroffenen zu Selbstverletzungen, Suizidhandlungen oder zur Übersendung von Nacktaufnahmen gebracht worden sein.

Dabei sollen die Opfer unter anderem dazu gedrängt worden sein, sich mit Messern oder Rasierklingen Symbole der Gruppierung sowie Nutzernamen einzelner Mitglieder in die Haut zu ritzen. Zudem sollen sie diese Zeichen mit ihrem eigenen Blut an Wände geschrieben haben. Innerhalb der Szene werden solche Darstellungen als „Wall- oder Bloodsigns“ bezeichnet.

Die mutmaßlichen Täter sollen außerdem verlangt haben, dass die Betroffenen ihre Verletzungen, die Zeichen an den Wänden oder Suizidhandlungen per Livestream oder Video dokumentieren und übermitteln.

Verdacht auf versuchten Mord in zwei Fällen

Besonders schwer wiegen die Vorwürfe im Zusammenhang mit zwei mutmaßlichen Suizidversuchen. Der 19-Jährige soll gemeinsam mit weiteren Beteiligten über Streamingdienste auf ein Kind und in einem weiteren Fall auf eine Jugendliche eingewirkt haben, um sie in den Suizid zu treiben.

Nach Angaben der Ermittlungsbehörden soll es dabei bereits zu konkret lebensbedrohlichen Handlungen der Betroffenen gekommen sein. Die betroffene Jugendliche hält sich im Ausland auf. Das Kind konnte bislang nicht identifiziert werden.

Darüber hinaus wird dem Beschuldigten vorgeworfen, in drei weiteren Fällen Mädchen im Alter zwischen 12 und 15 Jahren zu selbstverletzenden Handlungen gebracht zu haben. Außerdem soll er ein 13-jähriges Mädchen aus Deutschland dazu veranlasst haben, eigene Nacktaufnahmen zu verschicken.

Fünf Objekte durchsucht und Beweismittel sichergestellt

Zeitgleich mit der Festnahme durchsuchten die Ermittler insgesamt fünf Objekte. Bei dem 19-Jährigen stellten sie elektronische Beweismittel sicher, die nun ausgewertet werden.

Der Beschuldigte befindet sich aufgrund eines vom Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg erwirkten Haftbefehls in Untersuchungshaft.

Die Ermittlungen gegen Mitglieder der sogenannten COM-Szene sollen fortgesetzt werden. Das Cybercrime-Zentrum bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe und das Polizeipräsidium Konstanz wollen nach eigenen Angaben weiterhin gegen entsprechende Gruppierungen vorgehen.

Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

(Quelle: Polizeipräsidium Konstanz)

Schlagwörter

Transparenz

Erstmals veröffentlicht
02.11.2026, 11:49 Uhr

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