Zutritt in die Ämter und Dienststellen der Stadt Ravensburg ab Januar nur mit 3G

Zutritt in die Ämter und Dienststellen der Stadt Ravensburg ab Januar nur mit 3G
Die Coronaverordnung des Landes sieht zum 1. Januar 3G in Verwaltungsgebäuden vor. (Bild: pixabay)

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Ravensburg – Ab Samstag, 1. Januar gilt in allen Ämtern, Dienststellen und den Ortschaftsrathäusern 3G. Demnach haben dann ausschließlich Personen Zutritt zu den Verwaltungsstellen, die geimpft, genesen oder getestet sind.

Der 3G-Nachweis wird von den Mitarbeitenden der Stadtverwaltung kontrolliert. Mit einer vorherigen Online-Terminvereinbarung (Bürgeramt) oder telefonischen Terminvereinbarung (andere Ämter) kann die Wartezeit verkürzt werden. Deshalb arbeitet die Stadtverwaltung grundsätzlich vorrangig mit Terminen und bitte die Bürgerinnen und Bürger möglichst vorab einen Termin zu vereinbaren.

Als 3G-Nachweis wird ausschließlich der digitale QR-Code oder der Immunausweis der Apotheke, ein digitales Genesenenzertifikat oder das aktuelle Zertifikat eines Antigenschnelltests anerkannt. Ebenso muss ein gültiges Ausweisdokument, z.B. der Personalausweis, vorgezeigt werden. Das gelbe Impfbuch wird nicht anerkannt. Es gelten die bekannten Ausnahmen der 3G-Pflicht. Die Coronaverordnung des Landes sieht zum 1. Januar 3G in Verwaltungsgebäuden vor. Die Stadtverwaltung setzt dies um.

Für die Museen und die Stadtbücherei bleibt es bei der 2G plus-Regelung, die Tourist-Info ist, wie derzeit auch, wie der Einzelhandel mit 2G-Nachweis zugänglich. Für das Stadtarchiv gilt 3G plus PCR-Test. Bei Veranstaltungen des Kulturamts gilt 2G plus bei einer reduzierten Besucheranzahl von 50 Prozent gegenüber dem Normalbetrieb. In allen Gebäude gilt nach wie vor die Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske.

(Pressemitteilung: Stadt Ravensburg)