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Wasserarmut Allgemeinverfügung zum Wasserentnahmeverbot im Landkreis Ravensburg

Lesezeit 1 Minute
Wasserentnahmeverbot bei oberirdischen Gewässern im Landkreis Ravensburg.
Wasserentnahmeverbot bei oberirdischen Gewässern im Landkreis Ravensburg. (Bild: Pixabay)

Der Landkreis Ravensburg untersagt seit dem 19. August bis vorerst 18. September 2023 in allen Gemeinden des Landkreises die Entnahme von Wasser mittels mechanischen oder elektrischen Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern.

Das Verbot gilt auch für die Inhaber einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern. Zulässig ist die Entnahme nur noch, wenn Sie Vieh tränken oder mit Handgefäßen schöpfen. Wer sich nicht daran hält, muss mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 10.000 Euro rechnen.

Aufgrund der Regenfälle in den vergangenen Wochen hatte sich die Situation der Gewässer im Landkreis kurzfristig entspannt. Inzwischen reichen die Niederschläge aber nicht mehr aus, um die Pegelstände der Bäche und Seen durchgehend auf ein ausreichendes Maß ansteigen zu lassen. Die niedrigen Wasserstände beeinträchtigen die Gewässerökologie. Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden zudem unter ansteigenden Gewässertemperaturen.

(Pressemitteilung: Landkreis Ravensburg)

Schlagwörter

Transparenz

Erstmals veröffentlicht
22.08.2023, 16:28 Uhr
Letzte Aktualisierung
22.08.2023, 17:11 Uhr

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