Vor Behörden untergetaucht: Bundespolizei verhaftet Fernbusreisenden

Lindauer Bundespolizisten kontrollierten den Marokkaner als Insassen eines Fernbusses aus Italien / Symbolbild
Lindauer Bundespolizisten kontrollierten den Marokkaner als Insassen eines Fernbusses aus Italien / Symbolbild (Bild: Bundespolizei)

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Lindau/Schwäbisch Gmünd – Am Samstag (12. März) hat die Bundespolizei am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) einen marokkanischen Staatsangehörigen verhaftet und hinter Gitter gebracht. Der Polizeibekannte wurde von deutschen Justiz- und Ausländerbehörden gesucht.

Lindauer Bundespolizisten kontrollierten den Marokkaner als Insassen eines Fernbusses aus Italien. Der Reisende legte den Beamten seinen marokkanischen Reisepass sowie seinen italienischen Aufenthaltstitel vor.

Die Polizisten stellten durch die Fahndungsüberprüfung fest, dass gegen den 49-Jährigen ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Ellwangen wegen besonders schweren Falls des Diebstahls vorlag. Demnach war der Gesuchte im November 2019 vom Amtsgericht Schwäbisch Gmünd rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden.

Weiterhin waren das Amtsgericht Schwäbisch Gmünd aufgrund mittelbarer Falschbeurkundung sowie das Landratsamt Ostalbkreis wegen Verstoßes gegen das Asylgesetz per Aufenthaltsermittlungen auf der Suche nach dem Migranten.

Außerdem stellten die Bundespolizisten fest, dass gegen den 49-Jährigen ein bis Januar 2024 gültiges Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik Deutschland vorlag.

Der Marokkaner war erstmals 2010 ins Bundesgebiet eingereist. Eigenen Angaben zufolge hatte der Mann bereits in Deutschland in Haft gesessen und war anschließend nach Frankreich, wo er zuvor schon gelebt hatte, zu seinem Sohn gereist. Nun war der Nordafrikaner in Italien wohnhaft. 

Die Beamten zeigten den Verhafteten wegen versuchter unerlaubter Einreise an und lieferten ihn anschließend in die Justizvollzugsanstalt Kempten ein. Die Bundespolizei setzte zudem die für mögliche aufenthaltsbeendenden Maßnahmen zuständige Ausländerbehörde in Kenntnis über den Sachverhalt.

(Pressemitteilung: Bundespolizeiinspektion Kempten)