Einreiseverbot, Haftbefehl und Widerstand geleistet 23-Jähriger von Bundespolizei in Zug festgenommen

23-Jähriger von Bundespolizei in Zug festgenommen
Ein Polizist steht neben einem Polizeiauto // Symbolbild. (Bild: picture alliance/dpa | Robert Michael)

Konstanzer Bundespolizisten stießen im Zug auf einen Mann, der entgegen einer bestehenden Einreisesperre und mit offenem Haftbefehl versuchte, nach Deutschland einzureisen. Der 23-Jährige wehrte sich vehement gegen die Kontrolle.

Am Donnerstagnachmittag kontrollierten die Beamten einen 23 Jahre guineischen Staatsangehörigen im Zug zwischen Schaffhausen und Singen. Von Beginn an verhielt sich der Mann unkooperativ und kam einer wiederholten Aufforderung zur Herausgabe seiner Identitätspapiere nicht nach. Als er weiterhin jegliche Kooperation verweigerte und sich zunehmend aggressiver zeigte, mussten die Beamten den Mann zu Boden bringen und kurzzeitig fixieren. Dagegen setzte er sich erheblich zur Wehr und beleidigte die Einsatzkräfte dauerhaft.

Keine gültigen Papiere zur Einreise

Bei der Durchsuchung auf der Dienststelle fanden die Polizisten lediglich schweizerische Asyldokumente bei ihm. Die für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland notwendigen Dokumente konnte er nicht vorzeigen. Darüber hinaus bestand gegen ihn seit 2021 ein geltendes Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland.

Guineer seit vier Monaten gesucht

Zudem suchte die Staatsanwaltschaft Offenburg seit Ende 2023 nach dem guineischen Staatsangehörigen, nachdem ihn das Amtsgericht Offenburg im Sommer 2022 wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe von 1500 Euro verurteilt hatte. Auch das Landratsamt Waldshut sowie die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen suchten ihn in zwei offenen Verfahren wegen Straftaten gegen das Aufenthaltsgesetz und das Strafgesetzbuch.

Mann tritt Ersatzhaftstrafe an

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen brachten die Einsatzkräfte den 23-jährigen Mann zur Verbüßung seiner mehrmonatigen Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Waldshut. Nach seinem Aufenthalt im Gefängnis muss er Deutschland in Richtung Schweiz wieder verlassen.

Die Bundespolizeiinspektion Konstanz ermittelt nun wegen des Verdachts des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und versuchter unerlaubter Einreise entgegen eines bestehenden Einreise- und Aufenthaltsverbots.

(Quelle: Bundespolizeiinspektion Konstanz)